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Kont@kt

Willkommen im Saarland!

Die Unverzichtbaren!

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Bildungsurlaubsveranstaltungen, Seminare, internationale Jugendbegegnungen und sonstige Veranstaltungen der dbbj saar

- gültig ab 01. Januar 1993 -

1. Allgemeines


Wir bemühen uns, einen angenehmen Reiseverlauf und Aufenthalt zu vermitteln. Deshalb gelten folgende Bedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis regeln.

2. Anmeldung


Die Anmeldung bitten wir grundsätzlich schriftlich vorzunehmen. Bei unseren Angeboten ist nur eine bestimmte Zahl von Plätzen vorhanden, deshalb ist eine baldige Anmeldung zu empfehlen.

Jede Anmeldung ist erst verbindlich, nachdem sie von uns bestätigt wurde. Weicht der Inhalt dieser Bestätigung von dem Inhalt des Angebotes ab, dann besteht die Möglichkeit, innerhalb von 10 Tagen zurückzutreten.

3. Teilnehmerbeiträge:


Nach unserer Bestätigung ist unverzüglich eine Anzahlung in der in der Ausschreibung genannten Höhe auf das dort angegebene Konto zu überweisen. Der Restbetrag ist bis zu dem in der Ausschreibung genannten Termin zu entrichten.

Wenn nach diesem Termin der Teilnehmerbeitrag nicht vollständig gezahlt ist, kann die dbbj saar von dem Vertrag zurücktreten und als Schadenersatz die Anzahlung verlangen.

4. Rücktritt:


Wird die Anmeldung, nachdem sie von uns bestätigt wurde, zurückgezogen, so ist bis zu einem Rücktritt bis zum

- 30. Tag vor Reiseantritt 30 % des Teilnehmerbeitrages,

- 20. Tag vor Reiseantritt 40 % des Teilnehmerbeitrages,

- 10. Tag vor Reiseantritt 60 % des Teilnehmerbeitrages,

- weniger als 10 Tage der volle Teilnehmerbeitrag

zu zahlen.

Wird ein Ersatzvertreter von Seiten des Rücktretenden gestellt bzw. aus den Reihen der noch zu berücksichtigen Interessenten gefunden, so erfolgt die Rückzahlung der geleisteten Zahlung abzüglich 10,- € Verwaltungskostenpauschale.

Es ist gleichgültig, ob der Rücktritt aus persönlichen oder anderweitigen Gründen erfolgt.

Der Rücktritt ist auf jeden Fall schriftlich zu erklären. Es ist zu empfehlen - soweit nicht schon im Teilnehmerbeitrag enthalten - eine Reise-Rücktrittskostenversicherung abzuschließen.

5. Ausfall der Veranstaltung


Die dbbj saar ist berechtigt, Veranstaltungen abzusagen, wenn z. b. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl die Veranstaltung nur mit einem unzumutbaren Aufwand durchgeführt werden könnte. Die Absage wird spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen (Ausnahme: Tagesveranstaltungen).

In diesem Fall erfolgt die Erstattung der bereits geleisteten Zahlungen.

Weitergehende Ansprüche an den Veranstalter sind ausgeschlossen.

6. Haftung


Die dbbj saar haftet für schuldhaftes Verhalten bei folgenden Tätigkeiten:

- Auswahl der Leistungsträger und Überprüfung der Leistungen,

- Zusammenstellung der Einzelleistungen,

- Beschreibung der Leistungen in der Ausschreibung,

- Bearbeitung der Reiseanmeldung,

- Organisation, Reservierung und Zurverfügungstellung der Leistungen gem. der bestätigten Anmeldung,

- Ausstellung und Absendung der Reiseunterlagen.

Für mangelhafte Leistungen der einzelnen Leistungsträger wie z. B. Beförderungsunternehmen, Hoteliers etc. haftet die dbbj saar nur dann, wenn die Mängel erheblich sind und wenn die dbbj saar sie hätte verhindern können. Im übrigen bleibt die Haftung der vermittelten Organisation bzw. des Leistungsträgers unberührt.

Bei Beeinträchtigung oder Ausfall der Reise oder einzelner Teilleistungen durch höhere Gewalt oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände, wie z. B. Krieg, Aufruhr, Streik, innere Unruhen, Katastrophen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen oder streikähnliche Zustände, haftet die dbbj saar nicht. In solchen Fällen entstehende Mehrkosten gehen ausschließlich zu Lasten des Teilnehmers; die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von der dbbj saar und dem Teilnehmer je zu Hälfte zu tragen.

Ausflüge, Führungen, Sonderveranstaltungen etc., die nicht ausdrücklich als unsere eigene Leistung in der Anmeldebestätigung aufgeführt wurden, fallen nicht in unseren Verantwortungsbereich.

Jegliche Haftung unsererseits ist insoweit ausgeschlossen. Die Beteiligung erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers.

Sofern Teilnehmer eine andere als die von uns gebuchte Unterkunft, Verpflegung oder Beförderung wählen bzw. auf die von uns gebuchten Leistungen ganz oder teilweise verzichten, erfolgt keine Rückerstattung der entsprechenden Kosten.

7. Beschränkung der Haftung:


Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des dreifachen Teilnehmerbeitrages beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter oder das Verschulden eines Leistungsträgers herbeigeführt wurde. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Eintritt des Schadens beim Teilnehmer lediglich durch leichte Fahrlässigkeit des Leistungsträgers oder durch unerlaubt Handlung eines Leistungsträgers bei Gelegenheit der Vertragserfüllung verursacht wurde.

8. Mitwirkungspflicht, Beanstandungen:


Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen, um somit entstehende Schäden gering zu halten.

Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich an Ort und Stelle bei der von uns eingesetzten Leitung geltend zu machen.

Die Leitung ist ausdrücklich beauftragt, für die Behebung der beanstandeten Mängel zu sorgen.

Kommt ein Teilnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, stehen ihm weitergehende Haftungsansprüche nicht zu.

Die Leitung ist jedoch nicht befugt, für den Veranstalter irgendwelche rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.

9. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung:


Bei berechtigten Beanstandungen müssen etwaige Ansprüche spätestens innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Beendigungsdatum beim Veranstalter schriftlich geltend gemacht werden. Für die Einhaltung der Frist ist der Posteingang beim Veranstalter maßgebend.

Sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag, die dem Teilnehmer im Zusammenhang mit der Buchung und Durchführung der Veranstaltung gegen den Veranstalter zustehen, verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten Beendigungsdatum.

10. Devisen-, Paß-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen:


Bei allen Reisen ist der Teilnehmer verpflichtet, die jeweils gültigen Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen des Gastlandes einzuhalten.

Über diese Bestimmungen werden allen Teilnehmer von der dbbj saar besonders unterrichtet. Die evtl. Besorgung von Visa und Devisen durch die dbbj saar erhebt den nicht von seiner persönlichen Verantwortung.

Wird ein Teilnehmer wegen Verletzung der Einreisebestimmungen beim Grenzübertritt zurückgewiesen, so haftet die dbbj saar ihrerseits nicht. Anderweitige Ansprüche des Teilnehmers gegenüber der dbbj saar sind ebenfalls ausgeschlossen.

Die Rückreisekosten und die der dbbj saar entstehenden Ausfallkosten gehen ausschließlich zu Lasten des Teilnehmers.

11. Gerichtsstand:


Gerichtsstand für die Veranstaltungen der dbbj saar ist Saarbrücken.

12. Anerkennung der Teilnahmebedingungen:


Der Teilnehmer erkennt die Teilnahmebedingungen mit der Anmeldung spätestens mit der Zahlung des Anzahlungsbeitrages als verbindlich an.