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2006
Elterngeld
Elterngeld ist beschlossene Sache
15. November 2006
In der Sitzung am 03. November 2006 hat der Bundesrat dem Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes zugestimmt. Damit kann das Gesetz zum 01. Januar 2007 in Kraft treten. Mit dem Elterngeldgesetz werden die Regelungen des Bundeserziehungsgeldgesetzes insbesondere zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit ersetzt. Für Kinder, die vor Inkrafttreten des Elterngeldes geboren wurden, gelten die Regelungen zum Erziehungsgeldgesetz fort.
Das Gesetz enthält im Wesentlichen folgende Regelungen:Anspruch auf Elterngeld hat, wer einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD hat, mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, dieses Kind selbst betreut und erzieht und keine volle Erwerbstätigkeit ausübt. Das Elterngeld bekommen Eltern, deren Kinder ab dem 01. Januar 2007 geboren werden. Elterngeld wird i. H. v. 67 % des in den 12 Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 € monatlich gezahlt, in denen die berechtigte Person kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt. Bei Teilzeittätigkeit von nicht mehr als 30 Wochenstunden erhält die Betreuungsperson 67 % des entfallenden Teileinkommens.
Elterngeld wird mindestens i. H. v. 300 € gezahlt und kann in der Zeit vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. Gezahlt wird 12 Monate lang und zwei weitere Monate, wenn auch der Partner mindestens zwei Monate betreut. Die Regelungen zur Elternzeit werden aus dem Bundeserziehungsgeldgesetz im Wesentlichen inhaltlich übernommen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben somit weiterhin Anspruch auf Elternzeit, wenn sie mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und dieses Kind selbst betreuen und erziehen. Der Anspruch auf Elternzeit besteht wie bisher bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes.
( Daniela Heil )
Das Gesetz enthält im Wesentlichen folgende Regelungen:Anspruch auf Elterngeld hat, wer einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD hat, mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, dieses Kind selbst betreut und erzieht und keine volle Erwerbstätigkeit ausübt. Das Elterngeld bekommen Eltern, deren Kinder ab dem 01. Januar 2007 geboren werden. Elterngeld wird i. H. v. 67 % des in den 12 Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 € monatlich gezahlt, in denen die berechtigte Person kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt. Bei Teilzeittätigkeit von nicht mehr als 30 Wochenstunden erhält die Betreuungsperson 67 % des entfallenden Teileinkommens.
Elterngeld wird mindestens i. H. v. 300 € gezahlt und kann in der Zeit vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. Gezahlt wird 12 Monate lang und zwei weitere Monate, wenn auch der Partner mindestens zwei Monate betreut. Die Regelungen zur Elternzeit werden aus dem Bundeserziehungsgeldgesetz im Wesentlichen inhaltlich übernommen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben somit weiterhin Anspruch auf Elternzeit, wenn sie mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und dieses Kind selbst betreuen und erziehen. Der Anspruch auf Elternzeit besteht wie bisher bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes.
( Daniela Heil )