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2001

Freiwillig hinter Gittern

DBB Jugend zum saarländischen Justizvollzug

01. Juli 2001

"Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten." (§ 2 StVollzG).

Dieser Paragraf des Strafvollzugsgesetzes macht die Ziele des mod­ernen Strafvollzuges in Deutschland deutlich, nämlich vorrangig die Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft mit der Maß­gabe, dass sie gelernt haben, zukünftig ein Leben ohne Straftat­en zu führen. Gleichzeitig soll jedoch dem Sicherheitsbedürfnis der Be­völkerung Rechnung getragen werden, in dem sie durch den Vol­lzug der Freiheitstrafe zumindest auf Zeit vor weiteren Straftaten ge­schützt werden soll.

Dieser Anspruch des Gesetzes zeigt, auf welchem schmalen Grat die Beschäftigten im Justizvollzug gleichsam wandern: In der Isolation der Vollzugsanstalten soll eine Integration von Gefangenen möglich gemacht werden.

Personalsituation:
Zur optimalen Umsetzung des Strafvollzugsgesetzes ist ausreichend und gut geschultes Personal eine Grundbedingung. Tatsache ist jedoch, dass eben diese Bedingung gerade im Saarland derzeit nicht erfüllt ist. Wenn zu hören ist, dass in der JVA Ottweiler ein Personal­defizit von ca. 14 Vollzugsbeamten herrscht oder in Saarbrücken ca. 30 Mitarbeiter fehlen, zeigt dies dringenden Handlungsbedarf der Landesregierung auf.

Durch eine permanente Überbelegung der Gefängnisse, einem hohen Ausländeranteil mit entsprechenden Sprachproblemen und unterschiedlichen Mentalitäten oder die zunehmende Gewaltbereitschaft verlangen höchsten Einsatz vom Personal. Auch Drogenprobleme bleiben nicht vor den Gefängnismauern zurück.

Personalgewinnung:
Auch bei der Auswahl des Personals sind die Grenzen deutlich enger geworden. Nach wie vor wird vom Arbeitgeber gewünscht, dass Bewerber eine abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahr­ung mitbringen. Im Idealfall sollte der Bewerber auch über einen Meisterbrief in einem Handwerk verfügen, da der Gefangenenausbild­ung ein hoher Stellenwert eingeräumt wird.

Um das Berufsbild der Justizvollzugsbeamten im Hinblick auf diese Einstellungsvoraussetzungen attraktiver zu machen, wurde bis vor wenigen Jahren ein Anwärtersonderzuschlag gezahlt. Dieser betrug 50 % vom Anwärtergrundgehalt. Dieser Betrag viel jedoch ersatzlos den Sparmaßnahmen der alten Landesregierung zum Opfer.

Entsprechend schwieriger gestaltet sich nun die Personalgewinnung. Junge Menschen mit abgeschlossener Ausbildung oder gar Meister­brief stehen oft am Anfang einer Existenzgründung, versorgen eine Familie oder haben finanzielle Lasten z. B. durch Hausbau zu tragen. Daher ist für die DBB Jugend einleuchtend, dass mit einem Gehalt knapp über dem Sozialhilfesatz nicht mehr die optimalen Bewerber angesprochen werden können.

Perspektiven:
Ein weiteres Defizit im Strafvollzug ist die Zukunftsperspektive der Vollzugsbeamten. Die DBB Jugend erkennt die Anhebung des Eingangsamtes im mittleren Dienst auf A 7 eindeutig an. Dennoch ist es aufgrund der beamtenrechtlichen Stellenplanobergrenzen schwie­rig, Leistung durch entsprechende Beförderungen anerkannt zu be­kommen. Möglichkeiten dieser Obergrenzen sind sowohl im Sozial­dienst als auch gehobenen Dienst nicht ausgeschöpft. Leistungs­anreize, wie sie seit Jahren gesetzlich geregelt sind, fehlen im Saar­land. Außerdem fehlt die gesellschaftliche Anerkennung des schweren und nicht einfachen Dienstes hintern Mauern gänzlich.

Die DBB Jugend Saar fordert daher:

  1. Die Neueinstellung von Justizvollzugsbeamten in ausreichender Zahl.
  2. Die Resozialisierung von Strafgefangenen kann nur durch eine ausreichende Zahl qualifizierter Psychologen und Sozialarbeiter erfolgen. Diese müssen die Gefangenen betreuen und auf die Gesellschaft vorbereiten. Daher müssen diese Tätigkeiten ebenfalls ausreichend personalisiert werden.
  3. Verbesserte sozialpädagogische Weiterbildung der Beschäftigten im Justizvollzug
  4. Änderung der Stellenplanobergrenzen und Schaffung von Möglichkeiten des prüfungsfreien Aufstieges in die nächsthöhere Laufbahn.
  5. Abbau der permanenten Überbelegung in den Justizvollzugsanstalten.
  6. psychologische Betreuung der Bediensteten.